Danke für diesen gut recherchierten Beitrag, lieber Marcus! Ich bin kirchenrechtlich nicht ganz so bewandert, konnte der Argumentation aber dennoch ganz gut folgen. Die Darstellung zum Ehebegriff und zum Letzten Abendmahl sind gut nachvollziehbar, auch für einen Nicht-Theologen wie mich.
Was mir beim Lesen in den Sinn kam: Es gibt ja zwischen Recht und Auslegungspraxis (Gesetz und Gnade) immer eine grundsätzliche Spannung, die im Christentum durch die Losung Jesu, die Norm solle “in Liebe” erfüllt werden, abzuschwächen versucht wird.
Insoweit lässt sich grundsätzlich auch eine andere als Deine Perspektive einnehmen, die sehr stark am Wortlaut des Kirchenrechts orientiert ist. Auch Deine Deutung des Evangeliums im Lichte des insoweit spekulativ fortgeschriebenen Kirchenrechts ist sicher ungewöhnlich (aber nicht uninteressant). Dennoch fehlt mir die Sicht von der anderen Seite. Darin sehe ich unter'm Strich und ganz allgemein eine Schwächung der weichen, “liebevollen” Auslegungspraxis gegenüber der harten, “buchstabengetreuen”.
Vielleicht könntest Du – durchaus auch losgelöst vom speziellen Fall – erläutern, warum Dir eine strenge juridische Perspektive als die christlich verbindlichere erscheint (nur darum kann es ja in der Kirche gehen: zu versuchen, wie Christus zu handeln). Das würde mich schon interessieren.
LG, Josef Bordat
Lieber Josef,
danke für Deinen Kommentar. Meine Betonung hat zum einen den Grund, daß die Beachtung des Kirchenrechts nach dem Konzil stark erodiert ist, was sich auch in einzelnen Bestimmungen des 1983 neu aufgelegten CIC widerspiegelt, der den von 1917 ablöste. Der damalige Präfekt der Glaubenskongregation Josef Kardinal Ratzinger und auch als nunmehriger Papst Benedikt hat in mehreren Initiativen Verschärfungen und Verdeutlichungen erkämpft oder durchgesetzt. Sowohl Papst Benedikt als auch Prof. Dr. iur. can. emeritus Georg May haben verschiedentlich den Zusammenbruch der Kirchendisziplin nach dem Konzil beklagt und als Mitursache für verschiedentliche Fehlentwicklung in der Kirche identifiziert. Als Beispiel will ich hier das Verhalten bei sexuellem Mißbrauch durch Priester und Ordensleute nennen, die seinerzeit von den verantwortlichen Oberen nach heutigen Maßstäben nicht konsequent geahndet wurden, weil man damals zum einen die Durchsetzung der Kirchendisziplin im Sinne der Umsetzung des Kirchenrechts als überholte Praxis betrachtete, als auch weil man fortschrittstreu glaubte, daß eine Psychotherapie das Problem einfach beseitigen würde. Insofern wurden damals ähnlich überzogene Erwartungen an die Psychologie/Psychiatrie gestellt, wie sie heute üblich sind für die Stammzellenforschung. Heilung von Krebs, Diabetes, Organinsuffizienzen etc. alles kein Problem, wird einem vorgegaukelt, man müsse nur endlich die Forschung von der viel zu engen Leine lassen. Das die Stammzellen in einem signifikanten Prozentsatz aber statt sich brav einzufügen in krebsartigen Wucherungen ergehen, verschweigt man lieber. Die damalige optimistische Emphase der Psychologie/Psychiatrie hat auch einen gravierenden Schaden am Verständnis von den Begriffen Sünder und Sünde in der Kirche hinterlassen, denn nun konnte man das Verhalten des Sünders nicht als eigene Entscheidung gegen Gott interpretieren, sondern er war das Opfer der Umstände und die anderen oder gar Gott waren schuld, daß der Sünder nicht all das bekommen hat, was er gebraucht hätte, damit der Wunsch nach der Sünde in ihm gar nicht erst entsteht. Im Strafrecht (als eifriger Seher von amerikanischen Krimis kenne ich das gut *g*) gibt es auch diese Schere aus Behaviorismus und nativistischem Prädispositionismus, die angeblich nur, wenn überhaupt, einen schmalen Grat übrigläßt in dem der Mensch einen freien Willen hat, die Begehung der Straftat/Sünde zu beschließen. Die negative Folge in der Justiz ist, daß der Befindlichkeit des Täters wesentlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, als der des Opfers.
Natürlich hast Du völlig Recht, daß die Gnade ihren Platz in der Kirche hat. Ich neige aus wohl durchdachtem Grunde dazu, die Gnade nicht als losgelöst im Raume schwebend zu betrachten, sondern sie in eine Systematik eingebunden zu sehen. Ich will versuchen es am Beispiel einer jener Stellen des Evangeliums darzulegen, die am meisten in der Zitierweise entstellt werden. Wer von uns hat nicht schon gehört: „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie.“ (Joh. 8, 7 letzter Satz), vielleicht haben wir nachgeschoben auch noch gehört: „Auch ich verurteile dich nicht.“ (Joh. 8, 11 vorletzter Satz). Vielleicht wird auch noch die Vorgeschichte erwähnt, mehr nicht. Da ja neuerdings falsches Zitieren zu den Kapitalverbrechen zählt (sorry, der mußte sein!), will ich auch den fehlenden Schlüsselsatz zum vollständigen Verständnis von Jesu Handeln nennen: „Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!“ (Joh. 8, 11 letzter Satz).
Jesus erkennt die Sündhaftigkeit des Verhaltens der Frau, er ermahnt sie zur Umkehr, sie soll ablassen von dem sündhaften Verhalten, doch aus Gnade, obwohl er selbst sündenfrei ist und deshalb nicht unter das von ihm selbst genannte Ausschlußkriterium fällt, erläßt er ihr die zugedachte Strafe. Hasse die Sünde, liebe den Sünder!
17 Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen.
18 Amen, das sage ich euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird auch nicht der kleinste Buchstabe des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist.
19 Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein. Wer sie aber hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich.
20 Darum sage ich euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht weit größer ist als die der Schriftgelehrten und der Pharisäer, werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen. (Matth. 5 17-20)
Ich versuche mich nun etwas in historisch-kritischer Exegese: Soweit mir bekannt, wird mit Ehebrecherin oft das beschrieben, was man heute eine Prostituierte nennt. Die Menge, die die Frau steinigen will, dürfte daher wahrscheinlich den einen oder anderen „Kunden“ von ihr mit Steinen in der Hand enthalten haben, denn dies ist ein typisches Verhalten von uns sündhaften Menschen, daß wir unseren eigenen Anteil an der Schuld verdrängen und auf jemand anderes projizieren. Auch wird uns die Frau nicht geschildert als wäre die Frau der Todsünde der Wollust verfallen, die sie zu ihrem Tun treibt, sonst wäre wahrscheinlich im Evangelium von einem Dämon die Rede, der in sie gefahren sei. Nein, es dürfte wohl einfach so gewesen sein, daß diese Frau eine junge Witwe ist, die durch den Tod ihres Mannes und fehlende Unterstützung oder durch Nichtvorhandenseins einer Familie ohne Einkommen ist, mit kaum einer anderen Möglichkeit an Geld zu kommen, ohne ihren Körper zu verkaufen.
Das Evangelium berichtet nicht, daß Jesus Judas Ischariot zu sich rief, der mit dem Geldbeutel, und ihn anwies ihr Geld in die Hand zu drücken, daß sie ein paar Jahre leben kann davon, ohne sich zu verkaufen. Nein, man könnte böswillig sagen, daß Jesus sie im Stich ließ, nachdem er sie daran erinnert hat, daß ihr auch noch andere nicht-sündhafte Wege offen stehen. Hilfe zur Selbsthilfe sozusagen! Mich sträubt es auch davon auszugehen, daß Jesus blauäugig ihr Gnade erwies, ohne ihren inneren Willen zur Umkehr erkannt zu haben, eine Gabe die wir leider nicht mit ihm teilen, und die die Arbeit unserer Hirten so schwer macht in der Balance zwischen Gesetz und Gnade, denn nach Jesu Worten und Taten sind sie beidem verpflichtet!
Galt einstens die Erhebung des Menschen über seine Triebhaftigkeit als Zeichen seiner Intelligenz und Fähigkeit sich selbst zum Objekt seiner Gedanken zu machen als Ideal, so ist es heute umgekehrt, wenn man sieht, wie die vollständige Auslebung der Triebhaftigkeit als unabdingbares Menschenrecht postuliert wird. Und da liegt heute die Crux, denn um es im kirchlichen Sinne zu formulieren, die Sünder sind heut oft en gros unwillig zur Umkehr. Ist es Gnade, wenn man ihnen die Sündhaftigkeit ihres Tuns verschweigt? Ist es Gnade, wenn man ihr Tun ignoriert und sie trotz der Lehre der Kirche über die Notwendigkeit des Stands der Gnade zum Kommunionempfang zuläßt? Ist es Gnade, wenn man das Kirchenrecht ignoriert, weil es einem nicht in das „pastorale“ Konzept paßt?
Ich finde: „Nein!“ es ist eher ein Zeichen von womöglich sündhafter Nachlässigkeit. Gnade ist ein Zeichen unverdienter Güte, kein Anrecht eines Sünders. Die Kirche ist sich, oder sollte sich, bewußt sein, daß sie nicht das letzte Gericht des Sünders ist. Das fehlbare Urteil der Menschen wird im jüngsten Gericht durch das unfehlbare Urteil Gottes ersetzt. Ist es da nicht besser, wenn die Kirche im Einzelfall einmal zu wenig gnädig war, so schmerzlich dieses Eingeständnis dann auch sein mag, als wenn sie im pervertierten Sinne generell gnädig ist, und so die Menschen zur Verharrung in der Sünde geradezu auffordert? Gott will, daß wir uns ihm aus freiem Willen zuwenden, so schwach und fehlbar dieser Versuch auch sein mag. Eine Annahme, daß jeder verstockte Sünder generell der Gnade Gottes teilhaftig wird, halte ich für hochgefährlich.
Herzliche Grüße
Marcus
3 Kommentare:
Darüber hatte ich mir die letzten Tage auch Gedanken gemacht, nur weniger intellektuell :-P
Ich denke auch, dass die Überbetonung von Gottes Gnade bei totaler Ausblendung seiner anderen Eigenschaften(Gerechtigkeit), wie ich es aus protest. Kreisen und leider auch in kath. Kreisen vor Ort erlebe, total verantwortungslos und das werde ich an entsprechender Stelle nä. Woche auch so ansprechen..
Der Beitrag kommt mir deshalb gerade sehr gelegen :) THX&Pax
"...hierbei ist kein „Blick in das Schlafzimmer“ notwendig um Zeuge eines der Ehe vorbehaltenen sexuellen Aktes zu werden."
Ist es nicht denkbar, dass die beiden keusch zusammen leben? Stichwort "Josefsehe"!
@Damian:
Die originäre "Josephsehe" ist eine Ausnahme kraft göttlichen Eingriffs, siehe Matth. 1, 18-25. Meiner laienhaften Einschätzung nach ist eine "Josephsehe" kirchenrechtlich auf wackeligen Füßen, wenn diese von vorne herein als solche geplant war, denn es fehlt an der notwendigen Intention, die Ehe zu vollziehen und die Kinder als Gottesgeschenke anzunehmen.
Ginge es in diesem Fall um die Kinderversorgung, die Mrs. Lee übernehmen würde, dann gäbe es Wege des öffentlichen Auftretens, die dies deutlich machen und von einem Konkubinat unterscheidbar.
Eine Pfarrhaushälterin wohnt gemeinhin unter dem gleichen Dach wie ein Priester und begleitet diesen auch bei einigen öffentlichen Auftritten, ohne daß eine sexuelle Liaison impliziert wird.
Der "Wunsch" nach einem Beweis in flagranti ist zwar verständlich in der Theorie, aber nicht umsonst gibt es den Beweis prima facie, der vor allem dann gültig ist, wenn der Beweis in flagranti nicht oder nur schwer zu erbringen ist, also eine probatio diabolica ist. Damit wird die rabulistische Argumentation kaltgestellt, die versucht Vorschriften auszuhebeln, deren Bruch nur durch unverhältnismäßige Maßnahmen zu belegen wäre.
Zurück zum Konkubinat:
Ein Priester, der vom Kirchenrecht gehalten ist, Menschen im andauernden Konkubinat die Kommunion zu verweigern, darf gemäß Kirchenrecht nicht auf Erkenntnisse aus der Beichte zurückgreifen. Damit ist ein Schuldeingeständnis der Beteiligten außerhalb des Beichtsiegels unwahrscheinlich. Also blieben erst einmal nur Zeugen der Tat übrig. Davon gibt es zweierlei, die Unbescholtenen, zB Kinder die ins Schlafzimmer platzen, oder Nicht-Unbescholtene, deren Zeugnis selbst Frucht einer möglicherweise sündhaften Tat ist(Stichwort: Peeping Tom). Für erste gibt es das Hindernis von Riegeln und Schlössern, um sie zu verhindern. Ein Priester wird sicherlich auch nicht jeden Spanner dazu anstellen können, seine Verdachtsmomente zu überprüfen, siehe Rechtstheorie "Frucht des verbotenen Baumes" über unrechtmäßig erlangte Beweise.
Von daher kennt die Rechtstheorie begründetermaßen mit der gebotenen Vorsicht den prima-facie-Beweis. Sonst würde man den Satz Terminus medius non datur (sinngemäß: Eine Norm hat Geltung, wenn sie die nicht hat, ist sie keine Norm) als Vernichtungskeule für als Strafen benutzt, die nicht auf Augenschein-erworbenen Beweis beruhen.
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